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Änderung der Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte
Der BFH hat am 9. Juli 2011 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann, auch wenn er fortlaufend und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht. In einem solchen Fall ist nunmehr nur ein ortsgebundener Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (regelmäßige Arbeitsstätte) zu bestimmen. Dieses Urteil ist insbesondere für diejenigen Personen vorteilhaft, bei denen bislang von mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten ausgegangen wurde und die ihre Fahrtkosten nur eingeschränkt geltend machen konnten.
NRW erhöht ab 1. Oktober 2011 die Grunderwerbsteuer auf 5%
Ab dem 1. Oktober 2011 wird die Grunderwerbsteuer von 3,5% auf 5% erhöht. Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung oder die Kaufpreiszahlung haben dabei keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.



